Christian „KIKI“ Scheucher
Hinterwildalpen 260 - 8924 Wildalpen
0699-11 18 11 84 
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Teilnahmebedingungen

Wir bewegen uns bei unseren Wanderungen in der freien Natur und die Teilnehmer sind sich bewusst, dass beim Bergwandern - speziell im alpinen Gelände - immer ein Restrisiko besteht (Steinschlag, Absturzgefahr, Dolinen, Blitzschlag, Vieh auf der Alm, Unterkühlung…).

Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er (sie) über die notwendige Qualifikation gemäß der Ausschreibung der Tour verfügt (Kondition, Trittsicherheit, Schwindelfreiheit)

 

Gesundheit

Für eine Teilnahme ist ein guter Gesundheitszustand unumgänglich. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen. Ebenso Personen, die aktuell an fieberhaften 

Erkrankungen leiden. Teilnehmer mit chronischen Erkrankungen (z. B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Herz- und Kreislaufprobleme, Allergien) werden gebeten vor der Tour den Bergwanderführer darüber zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bergwanderführer nicht berechtigt ist dem Teilnehmer vor, während oder nach der Tour irgendwelche Medikamente zu verabreichen.

 

Anmeldung und Buchung

Die Anmeldung kann schriftlich (per Brief, e-mail) oder auch telefonisch erfolgen und wird schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.

Die Bezahlung muss vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Bergwanderführers erfolgen, oder vor der Veranstaltung in bar beglichen werden. Die Bezahlung per Bankomat oder Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Jeder Teilnehmer erhält nach Anmeldung eine genaue Information über den Ablauf der Tour, Treffpunkt, Uhrzeit, Ausrüstung, AGB etc.

Rücktritt/Storno

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen

Bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung 50 % ab dem 7. Tag 100 %

 

Der Bergwanderführer ist berechtigt Veranstaltungen kurzfristig abzusagen (bei eintägigen Wanderungen bis zu 1 Tag vorher), wenn die 

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder widrige Umstände dazu zwingen (z. B. Unfall, Todesfall etc.). Der Teilnehmer erhält dann kurzfristig seinen einbezahlten Betrag zurück, ausgenommen er (sie) wünscht die Teilnahme an einer Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Tourabsage/abbruch/änderung

Abgesehen von der Mindestteilnehmerzahl werden Wanderungen fast bei jedem Wetter durchgeführt. Extreme Wetterunbilden wie große Lawinen- oder Vermurungsgefahr, heftige Gewitter, Hochwasser, Bergsturz, Unfall, oder Ähnliches können uns natürlich zu Abänderungen oder Abbruch einer Tour zwingen. Schlechtes Wetter allein ist kein Grund eine Tour abzusagen, gerade bei unwirtlichen Bedingungen oder nach einem Gewitter ergeben sich oft die schönsten Stimmungen. Bei Abbruch oder Abänderung einer Tour durch den Bergwanderführer ist das volle Führerhonorar fällig.

Haftung

Der Bergwanderführer haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Bergwanderführers zurückzuführen sind.

Bei Unternehmungen im Gebirge kann ein Restrisiko nie ganz ausgeschlossen werden, daher muss ein gewisses Maß an Eigenverantwortung der Teilnehmer vorausgesetzt werden. Der Bergwanderführer wird im Rahmen seiner Möglichkeiten bestrebt sein,

dieses Risiko auf ein Minimum zu beschränken.

 

Versicherung

Wir empfehlen bei Wanderungen im Gebirge eine Unfallversicherung abzuschließen, da beispielsweise eine Hubschrauberbergung sehr hohe Kosten verursachen kann. Als Mitglied bei einem alpinen Verein oder Förderer der Bergrettung ist man zumeist automatisch versichert und hat zudem diverse Kostenvorteile auf alpinen Hütten.

 

Preis/Leistungen

Preise in €, pro Person, inkl. Mehrwertsteuer

Die Preise sind grundsätzlich bei den angebotenen Touren angeführt, wenn nicht, wird ein Angebot erstellt.

In den Preisen nicht inkludiert sind: allfällige Verpflegungskosten, Fahrtkosten/Transfers jeglicher Art, Unterkunft, Versicherungen, Trinkgelder